Deutscher Bund

Konföderation der deutschen Staaten, vom Wiener Kongreß am 8. Juni 1815 gegründet.

Der D.B. war die Antwort des Wiener Kongresses auf die „Deutsche Frage“. Er gab den Teilstaaten des 1806 untergegangenen Alten Reiches („Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“) einen völkerrechtlicher Rahmen, ohne das Reich wieder zu gründen und die Kaiserkrone neu zu vergeben.

Dies im Rahmen einer Verfassung mit einer gewählten Volksvertretung zu erreichen blieb das Ziel der oppositionellen Bewegungen.

Mit der Revolution von 1848 wurde versucht, diesen Weg zu beschreiten und im Rahmen des D.B. einen Verfassungsstaat auf der Grundlage der Volkssouveränität zu gestalten.

Zum D.B. gehörten Anfang 1848 alle Gebiete des heutigen Deutschlands (außer Schleswig) und Österreichs (außer dem bis 1919/21 ungarischen Burgenland), dazu Luxemburg, die niederländische Provinz Limburg, das belgische Eupen, Malmédy und Liechtenstein, ferner die preußischen Landesteile Hinterpommern und Schlesien östlich der Neiße (seit 1945/90 zu Polen)1 , sowie die österreichischen Gebiete Böhmen, Mähren und österreichisch Schlesien (bis 1919 Österreich, heute Tschechische Republik), Slowenien (bis 1919 österreichsich), Triest und Welschtirol mit Trient und Südtirol (seit 1919 Italien)2.

Die Bundesversammlung, Bundestag genannt, bestand aus den Gesandten der 28 Fürsten und vier freien Städte Sie tagte als ständige Einrichtung in der Wahl- und Krönungsstadt des Alten Reiches: Frankfurt am Main. Österreich, als Präsidialmacht führte den Vorsitz. Eine Volksvertretung fehlte.

Militärisch war der D.B. ein Defensivbündnis der deutschen Staaten, das in erste Linie aus Furcht vor einer möglichen neuen Expansion Frankreichs Bundesfestungen in Landau (Bayern), Luxemburg (Niederlande), Mainz (Hessen),. Rastatt (Baden) und Ulm (Württemberg) unterhielt.(siehe Karte "5. März 1848") In allen Festungen waren Bundestruppen, in erster Linie aus Österreich und Preußen stationiert.

Im Kriegsfall sollte ein Bundesheer aus je drei preußischen und österreichischen, einem bayerischen und drei gemischten Armeekorps mobilisiert werden. Die Bundesversammlung sollte einen Oberkommandierenden wählen.

Die Bundesakte ließ die Möglichkeit offen, den D.B. weiter auszubauen und enthielt ein Verfassungsversprechen. Im Artikel 13 hieß es: "In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden." Diese Bestimmung wurde bis 1848 von allen Bundesmitgliedern erfüllt, mit Ausnahme von Österreich, Preußen, Oldenburg und Anhalt.

Artikel 19 deutete die Absicht an, Handel, Schiffahrt und Verkehr auf Bundesebene zu regeln. Das gelang nicht, stattdessen kam es zum Erfolg des Deutschen Zollvereins.

Das Eigengewicht des D.B. wurde durch die Zugehörigkeit der beiden europäischen Großmächte Österreich und Preußen herabgesetzt. Nur wenn die Interessen dieser beider Staaten übereinstimmten, konnte der D.B. erfolgreich agieren.

Wirksam wurde der D.B. als Koordinator innenpolitischer Repression. Im Falle von Unruhen und Revolutionen konnte im Auftrag des D.B. Österreich oder eine andere Macht intervenieren.

Nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 wurde der D.B. mehr und mehr zum Instrument um jede demokratische und liberale Regung zu unterdrücken und ein System allgemeiner Polizeiherrschaft und politischer Unterdrückung der Opposition zu errichten.

1 Nicht zum Deutschen Bund gehörten die preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen.

2 Nicht zum Deutschen Bund gehörten die folgenden Herrschaftsbereiche des Kaiserreiches Österreich: das Königreich Ungarn mit Kroatien, der Slowakei und Siebenbürgern, das Königreich Dalmatien und das Königreich Galizien und Lodomerien.

Zurück zur Übersicht "Glossar 1848"

Gerhard-Hermann Kuhlmann 26.1.2005 (Version 1.1)